Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Bonk Pflanzen Handels GmbH
In de Sür 4
26160 Bad Zwischenahn
Stand: Juni 2026
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Angebote, Leistungen und Vertragsbeziehungen der Bonk Pflanzen Handels GmbH gegenüber Unternehmern, gewerblichen Kunden, Wiederverkäufern sowie öffentlichen Einrichtungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Mit der Auftragserteilung, der Annahme eines Angebots oder der Entgegennahme einer Lieferung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt.
I. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verträge der Bonk Pflanzen Handels GmbH, nachfolgend „Verkäufer“ genannt.
- Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
- Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
- Sämtliche Preise verstehen sich ab Betriebssitz in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Verpackungs-, Transport-, Maut-, Zoll- und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- Bei persönlicher Auswahl von Pflanzen in unserem Betrieb können Listen- und Katalogpreise abweichen.
- Der Verkäufer behält sich vor, Lieferungen gegen Vorkasse, Nachnahme oder andere geeignete Sicherheiten auszuführen.
- Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
- Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
- Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Käufers wesentlich, ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlungen oder angemessene Sicherheiten zu verlangen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
III. Lieferung und Versand
- Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
- Die Verpackung erfolgt nach fachgerechtem Ermessen des Verkäufers.
- Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.
- Mehrwegverpackungen, Paletten, Gitterboxen oder sonstige Leihverpackungen bleiben Eigentum des Verkäufers und sind vom Käufer auf eigene Kosten zurückzuführen.
- Die Anlieferung per LKW setzt geeignete und frei befahrbare Zufahrtswege voraus.
IV. Lieferfristen und höhere Gewalt
- Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
- Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers. Hierzu zählen insbesondere Dürre, Frost, Hagel, Überschwemmungen, Pflanzenkrankheiten, Streiks, behördliche Maßnahmen, Krieg, Energieengpässe oder vergleichbare Umstände.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
- Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
V. Pflanzen, Maße und Beschaffenheit
- Pflanzen sind Naturprodukte. Größen-, Farb- und Wuchsabweichungen im handelsüblichen Umfang stellen keinen Mangel dar.
- Sämtliche Größenangaben sind Circa-Angaben. Handelsübliche Abweichungen von bis zu 10 % gelten als vertragsgemäß.
- Abbildungen, Fotos, Muster oder Präsentationen dienen ausschließlich der Veranschaulichung und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.
VI. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
- Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern.
- Forderungen aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
- Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.
- Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20 %, werden Sicherheiten auf Verlangen freigegeben.
- Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn Pflanzen eingeschlagen, eingetopft oder ausgepflanzt werden.
VII. Gewährleistung und Haftung
- Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen wird grundsätzlich nicht übernommen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine Anwachsgarantie vereinbart wurde.
- Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
- Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von acht Kalendertagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen.
- Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
- Bei berechtigten Mängeln steht dem Verkäufer zunächst das Recht zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
- Die Haftung des Verkäufers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
- Schadensersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, auf den Nettowert der betroffenen Lieferung begrenzt.
VIII. Sortenschutz und gewerbliche Schutzrechte
- Der Käufer verpflichtet sich, gesetzliche Sortenschutz-, Marken- und Patentrechte zu beachten.
- Geschützte Sorten oder Pflanzen dürfen ohne entsprechende Berechtigung weder vermehrt noch unter Verletzung bestehender Schutzrechte weitervertrieben werden.
- Der Käufer verpflichtet sich, diese Verpflichtungen an etwaige Wiederverkäufer weiterzugeben.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Bad Zwischenahn.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Oldenburg (Oldenburg).
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
X. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bonk Pflanzen Handels GmbH.
Bonk Pflanzen Handels GmbH
In de Sür 4
26160 Bad Zwischenahn

